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Fragen zu Kosten und Finanzierung

Warum verlangt die Schule Schulgeld?

Die Montessori-Schule erhält zwar staatliche Zuschüsse, diese decken jedoch nur Kosten ab, die auch an staatlichen Schulen entstehen (und auch diese nur teilweise). Unverzichtbare Bestandteile unseres pädagogischen Konzepts, etwa die pädagogischen Zweitkräfte, das hochwertige Montessori-Material, der Betrieb der Schulküche oder das zusätzliche Raumangebot, müssen über das Schulgeld finanziert werden.

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Wie hoch ist das Schulgeld?

Das Schulgeld ist für Haupt- und Grundschule gleich und beträgt derzeit (Schuljahr 2009/2010) für Vereinsmitglieder monatlich 185,00 Euro (die Kosten für Nichtmitglieder sind etwas höher). Eine Reduzierung des Schulgelds um 25 % für einkommensschwache Eltern ist in begrenztem Umfang gegen Nachweis möglich. Geschwisterkinder erhalten einen Rabatt von 25 %.

Neue Eltern beteiligen sich mit einmalig 500,00 Euro an den Kosten der neuen Schule, bei deren räumlicher und materieller Ausstattung wir über das von der Regierung von Schwaben geförderte Maß hinausgegangen sind, um den Kindern unseren Vorstellungen entsprechende Lernbedingungen schaffen zu können.

Als Aufnahmegebühr werden 300,00 Euro erhoben, womit im Wesentlichen die Kosten des Auswahl- und Aufnahmeverfahrens abgegolten werden.

Schließlich und endlich ist bei Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung von 1.500,00 Euro zu hinterlegen. Dieser Betrag wird nach Vertragsende zinslos zurückerstattet.

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Besteht die Möglichkeit einer Schulgeldreduzierung?

Eine Reduzierung des Schulgelds um 25 % für einkommensschwache Eltern (Nachweis erforderlich) ist in begrenztem Umfang möglich.

Geschwister-Kinder erhalten einen Rabatt von 25 %.

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Werden die Schulwegkosten erstattet?

Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden die tatsächlich nachgewiesenen Kosten
bezuschusst. Die Höhe der Bezuschussung richtet sich nach dem entstandenen Aufwand und
den Fahrtwegen.

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Welche weiteren Kosten fallen an?

Teil des pädagogischen Konzepts ist das gemeinsame Mittagessen. Wir bieten den Kindern ein Essen in Bio-Qualität zum Preis von 1,80 Euro pro Essen (1,35 Euro für Geschwisterkinder) an.
Für die Grundstufe (Klassen 1–3) ist die Teilnahme verpflichtend. Kinder ab der Mittelstufe können abgemeldet werden, wenn sie bereits mittags nach Hause gehen. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht ist keine Abmeldung möglich.
Der Beitrag für das Essen wird in zehn Monatsraten à 33,30 Euro (24,98 Euro für Geschwisterkinder) von Ihrem Konto eingezogen (Oktober mit Juli).

Die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung sind gestaffelt nach den in Anspruch genommen Tagen. Der Beitrag für ein Halbjahr liegt bei 

  • 1 Tag    90,00 Euro
  • 2 Tage 150,00 Euro
  • 3 Tage 210,00  Euro
  • 4 Tage 270,00 Euro
  • 5 Tage 300,00 Euro

und wird pro Halbjahr in 5 Monatsraten (Oktober mit Februar und März mit Juli) von Ihrem Konto eingezogen.

Für Schulmaterial (Hefte etc.) sowie für die anfallenden Kosten bei den Going-Outs  müssen derzeit weitere 50,00 Euro pro Jahr in die Klassenkasse entrichtet werden.

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Was gibt es sonst noch für Verpflichtungen?

Jährlich sind pro Schulkind 50 Arbeitsstunden (Geschwisterkinder 25) zu leisten.

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