Krankmeldungen können auf mehreren Wegen abgegeben werden:

Bitte beachtet, dass uns die Krankmeldung bis 07.30 Uhr am Krankheitstag vorliegen muss.

Grundsätzlich herrscht in Bayern und damit auch an unserer Schule Schulpflicht.
Daher ist es nicht generell möglich, ein Geschwisterkind früher mitzunehmen oder später zu bringen, wenn dies bei einem anderen Kind nötig ist.
Wir sind uns bewusst, dass sich dadurch für euch ein Mehraufwand oder auch Betreuungsprobleme ergeben können.
Wir bitten euch aber darum, zunächst nach anderen Lösungen zu suchen.
Erst wenn ihr keine andere Lösung findet, geht bitte mit uns ins Gespräch, ob es eine Ausnahmeregelung geben kann.
Hierbei spielen dann Faktoren wie der Zeitpunkt am Tag oder das Alter der Kinder eine entscheidende Rolle.

Wenn euer Kind einmal nicht in ANA kommen kann, brauchen wir dafür eine schriftliche Abmeldung mit einer Begründung (z. B. privater Termin). Bitte schreibt spätestens am gewünschten Abmeldetag bis 10 Uhr eine E-Mail an das Sekretariat oder lasst euer Kind dort ein entsprechendes Schriftstück abgeben.

Um eine Schulbefreiung zu beantragen, schreibt ihr bitte mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Befreiungstermin (Wichtig! Wir brauchen Zeit für die Bearbeitung und einen Tag vor der gewünschten Befreiung müssen noch alle betroffenen Pädagog*innen informiert werden) eine E-Mail an die Schulleitung. Bitte nennt in eurer E-Mail den Grund für die Befreiung, das Datum und die Uhrzeit, ab wann die Befreiung gelten soll. Dieses Vorgehen gilt für jede Art der Schulbefreiung, auch für die Befreiung vom Sportunterricht, jedoch nicht für ANA-Angebote (siehe hierzu eigene Frage in den FAQ).

Generell ist ab dem 6. Fehltag ist ein ärztliches Attest (nicht von Heilpraktiker*innen) notwendig, das bei der Klassenlehrkraft oder im Sekretariat abgegeben werden muss. Eine Ausnahme dabei bilden die Wochen vor und nach Schulferien. Hier bedarf es eines Attestes ab dem 4. Schultag. Bei einer auffälligen Anhäufung von Krankheitstagen kann die Schulleitung über eine Attestpflicht verfügen.

Wenn ein/e Schüler*in aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, muss der Unterricht trotzdem besucht werden. Wenn der Sportunterricht am Rande des Schultages stattfindet (in der Früh oder am Nachmittag), kann ein/e Schüler*in der Klassen 6-10 diesem fernbleiben, sofern bereits am Vortag der Schule ein ärztliches Attest vorliegt.