Unser ANA Angebot findet im Rahmen der Offenen Ganztagsschule statt. Für diese erhalten wir staatliche Fördergelder, deren Höhe von der Schülerzahl zu Beginn des Schuljahres abhängen. Unterjährige Änderungen werden bei der Zuschussberechnung nicht mehr berücksichtigt.

Eine Reduzierung der betreuten Schüler*innen muss gemeldet werden und zieht unter Umständen Rückzahlungsforderungen nach sich, wobei hier bereits einkalkulierte Beiträge von uns zurückerstattet werden müssen.

Deshalb sind die ANA-Buchungen immer verbindlich für das gesamte Schuljahr und zusätzliche ANA-Buchungen grundsätzlich nur in der Buchungsphase möglich. Eine Ausnahme stellt das Wechseln zwischen Angeboten innerhalb der Buchungszeiten dar.

Es gibt Ausnahmen, in denen wir Buchungsänderungen ausnahmsweise zulassen. Solange diese Ausnahmen nicht gut begründet sind, müssen wir uns an die Vorgabe halten, dass Buchungen spätestens zu Beginn des Schuljahres vorliegen müssen. Wir sichern damit unsere Zuschüsse, woran die gesamte Schulgemeinschaft ein Interesse hat, da mehr Zuschüsse niedrigere Elternbeiträge bedeuten.

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